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Abstimmungen / Wahlen

Briefliche Stimmabgabe
Das Stimmrechts-Kuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag (10.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung eintreffen.

Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn die komplette Anleitung auf dem Stimmrechtsausweis befolgt wird, u.a.

  • Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschreiben.
  • Einwurf im Briefkasten beim Stadthaus, Vorstadtplatz 2 (bis Sonntag, 10.00 Uhr). 
  • Bei Postaufgabe des Zustell- und Antwortcouverts unbedingt rechtzeitig der Post übergeben, spätestens am Dienstag vor dem Wahl/Abstimmungstag. Die Vorfrankatur ist B-Post und kann nicht geändert werden (QR-Code). Am Samstag wird keine B-Post ausgeliefert. 

Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig!


Urnenöffnungszeiten
Zur persönlichen Stimmabgabe muss der Stimmrechtsausweis mitgebracht werden. Das Wahllokal im Stadthaus, Parterre, ist wie folgt geöffnet:

Sonntag, 10.00 bis 11.30 Uhr.

 

Informationen des Kantons zu Abstimmungen und Wahlen Kant. Seite

Die Formulare für die Wahlvorschläge finden Sie hier


Vorankündigung Weitere Gemeindewahlen 2024: Die Wahlen finden am Sonntag, 9. Juni 2024 statt. Gestützt auf die kantonalen und kommunalen Bestimmungen müssen die Wahlvorschläge allerspätestens am Montag, 8. April 2024 um 12:00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.

Weitere Hinweise: https://www.laufen-bl.ch/verwaltung/aktuelles/detail.html/18/news/2688

 

 

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