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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Kontaktpersonen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde

Name Funktion
Jermann Pascal
Bahnhofstrasse 6
4242 Laufen
Funktion
  • Präsident

KESB Laufental

Die KESB Laufental bedient folgende Gemeinden: Blauen, Brislach, Burg, Dittingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen und Zwingen

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden und bestehen zwingend aus Präsidium, Spruchkörper (Entscheid-Gremium) und Behördensekretariat. Die KESB Birstal verfügt über zwei Spruchkörper, alle anderen Behörden jeweils über einen. Entscheide werden in der Regel in Dreierbesetzung gefällt. Der Spruchkörper muss zwingend mit einem Juristen besetzt sein und ist ansonsten interdisziplinär zusammengesetzt aus Fachpersonen der Bereiche Recht, Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik, Medizin, Finanzwesen oder Kindes- und Erwachsenenschutzwesen. Die weitere Ausgestaltung der Behörde ist individuell sehr verschieden und den lokalen Verhältnissen angepasst. So haben einige KESB die Berufsbeistandschaften und die sozialarbeiterischen Abklärungsdienste ganz in die KESB integriert, während in anderen Kreisen die Gemeinden ganz oder teilweise die sozialarbeiterischen Abklärungen vornehmen und die Berufs- und Privatbeistände stellen. Die Sicherheitsdirektion ist administrative Aufsichtsbehörde über die KESB und sichert die korrekte und einheitliche Rechtsanwendung, hat jedoch keine Weisungsbefugnis im Einzelfall. Gegen Entscheide der KESB kann beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Beschwerde erhoben werden.

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