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Kinder- und Jugendzahnpflege

Sie sind mit Ihrer Familie neu nach Laufen gezogen. Sobald Ihr/e Kind/er in den Kindergarten gehen oder schulpflichtig sind haben Sie die Möglichkeit, den Dienst der Kinder- und Jugendzahnpflege in Anspruch zu nehmen. Mit dem Beitritt bieten Ihnen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinden und des Kantons folgende Dienstleistungen für Ihre Kinder an:

  • Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zur Mündigkeit
  • Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Parodontitis (Erkrankung des Zahnbettes)
  • Behandlung von Karies und Zahnstellungsanomalien
  • Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen
  • Sozialbeitrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (massgebend: steuerbares Einkommen sowie Kinderzahl)

Aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen den Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege der Gemeinde Laufen. Für die zahnärztliche Versorgung Ihres Kindes haben Sie freie Zahnarztwahl im Kanton Baselland. 

Kinder mit einer Verzichtserklärung können zu einem späteren Zeitpunkt nur aufgenommen werden, wenn Ihre Zähne keine Mängel aufweisen. Andernfalls sind die Zähne vorgängig auf privater Basis sanieren zu lassen.

Bei einem allfälligen Wohnortwechsel bitten wir Sie, sich bei der Kinder- und Jugendzahnpflege der neuen Wohnortgemeinde wieder anzumelden.

Kontakt:
Veronika Gashi
Vorstadtplatz 2
4242 Laufen

Tel: 061 766 33 80

veronika.gashi@laufen-bl.ch

Anmeldeformular

Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz
Verordnung Kieferorthopädie
Negativliste
Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege