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Gemeindeversammlungen 2025

Die Gemeindeversammlungen finden derzeit zwei bis vier Mal jährlich jeweils um 20.00 Uhr  in der Aula des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein statt.
Die Einladung und das Geschäftsverzeichnis samt Anträgen des Stadtrats werden gemäss Reglement und Gesetz i.d.R. spätestens 20 Tage vor dem Termin publiziert. Innert gleicher Frist sind diese Unterlagen sowie allfällige weitere Beilagen online oder auf der Verwaltung einsehbar. Das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung liegt ebenso i.d.R. innert dieser Frist vor, bzw. bis spät. 10 Tage vorher.

 

Nächste Termine:

Gemeindeversammlung vom Dienstag, 25. März 2025, in der Aula des Gymnasiums Laufental-Thierstein

Protokoll GV 25.03.2025

Einladung (Geschäftsverzeichnis und Anträge)

weitere Unterlagen zu den Traktanden

Beschlüsse GV 25. März 2025

Gemeindeversammlung vom Dienstag, 17. Juni 2025, in der Aula des Gymnasiums Laufental-Thierstein

Protokoll GV 17.06.2025

Einladung (Geschäftsverzeichnis und Anträge)

weitere Unterlagen zu den Traktanden

Präsentation GV 17. Juni 2025

Antrag R. Richterich

Beschlüsse GV 17. Juni 2025

Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 25. September 2025, im SCHULHAUS SERAFIN 

⇒ Wichtig: Bitte Durchführungsort beachten!

Protokoll GV 25.09.2025

Einladung (Geschäftsverzeichnis und Anträge)

weitere Unterlagen zu den Traktanden

Beschlüsse GV 25. September 2025

Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 11. Dezember 2025 (Budget 2026), im "Alts Schlachthuus"
⇒ Wichtig: Bitte Durchführungsort beachten!

Einladung (Geschäftsverzeichnis und Anträge)

weitere Unterlagen zu den Traktanden

Beschlüsse  GV vom 11.12.2025

Beschlüsse GV vom 11.12.2025 Budget 2026

PP-Präsentation GV vom 11.12.2025

Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen das Referendum eingereicht werden, wenn dies 10% der Stimmberechtigten verlangen. Davon ausgenommen sind u.a. Beschlüsse über Budget, Nachtragskredite zum Budget, Rechnung und Steuerfuss.. 

Sämtliche Erlasse, Verfügungen und Entscheide der Stimmberechtigten und der Organe der Gemeinden, können innert zehn Tagen durch Beschwerde beim Regierungsrat, 4410 Liestal, angefochten werden.

Im Weiteren ist die Beschwerde zulässig, wenn die Rechte der Stimmberechtigten in irgendeiner Weise missachtet werden: Die Beschwerde ist dann wie folgt einzureichen:

  • wegen mangelhafter Vorbereitung der Gemeindeversammlung innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes,
  • wegen mangelhafter Durchführung der Gemeindeversammlung innert 10 Tagen seit der Beschlussfassung,
  • wegen übriger Missachtung der Rechte der Stimmberechtigten innert 10 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes.