Gemeindeversammlungen 2025
Die Gemeindeversammlungen finden derzeit zwei bis vier Mal jährlich jeweils um 20.00 Uhr in der Aula des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein statt.
Die Einladung und das Geschäftsverzeichnis samt Anträgen des Stadtrats werden gemäss Reglement und Gesetz i.d.R. spätestens 20 Tage vor dem Termin publiziert. Innert gleicher Frist sind diese Unterlagen sowie allfällige weitere Beilagen online oder auf der Verwaltung einsehbar. Das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung liegt ebenso i.d.R. innert dieser Frist vor, bzw. bis spät. 10 Tage vorher.
Nächste Termine:
Gemeindeversammlung vom Dienstag, 25. März 2025, in der Aula des Gymnasiums Laufental-Thierstein
Einladung (Geschäftsverzeichnis und Anträge)
weitere Unterlagen zu den Traktanden
Gemeindeversammlung vom Dienstag, 17. Juni 2025, in der Aula des Gymnasiums Laufental-Thierstein
Einladung (Geschäftsverzeichnis und Anträge)
weitere Unterlagen zu den Traktanden
Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 25. September 2025, im SCHULHAUS SERAFIN
⇒ Wichtig: Bitte Durchführungsort beachten!
Einladung (Geschäftsverzeichnis und Anträge)
weitere Unterlagen zu den Traktanden
Beschlüsse GV 25. September 2025
Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 11. Dezember 2025 (Budget 2026), im "Alts Schlachthuus"
⇒ Wichtig: Bitte Durchführungsort beachten!
Einladung (Geschäftsverzeichnis und Anträge)
weitere Unterlagen zu den Traktanden
Beschlüsse GV vom 11.12.2025 Budget 2026
PP-Präsentation GV vom 11.12.2025
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen das Referendum eingereicht werden, wenn dies 10% der Stimmberechtigten verlangen. Davon ausgenommen sind u.a. Beschlüsse über Budget, Nachtragskredite zum Budget, Rechnung und Steuerfuss..
Sämtliche Erlasse, Verfügungen und Entscheide der Stimmberechtigten und der Organe der Gemeinden, können innert zehn Tagen durch Beschwerde beim Regierungsrat, 4410 Liestal, angefochten werden.
Im Weiteren ist die Beschwerde zulässig, wenn die Rechte der Stimmberechtigten in irgendeiner Weise missachtet werden: Die Beschwerde ist dann wie folgt einzureichen:
- wegen mangelhafter Vorbereitung der Gemeindeversammlung innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes,
- wegen mangelhafter Durchführung der Gemeindeversammlung innert 10 Tagen seit der Beschlussfassung,
- wegen übriger Missachtung der Rechte der Stimmberechtigten innert 10 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes.