Teilzonenvorschriften Bahnhofareal Laufen
Gestützt auf § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 08. Januar 1998 führt der Stadtrat Laufen für die Teilzonenvorschriften Bahnhofareal das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch. Die Bevölkerung kann im Rahmen dieses Verfahrens zu den Planungsunterlagen Stellung nehmen, Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.
Die Mitwirkungsauflage dauert vom 09.03.2026 bis am 07.04.2026. Die Unterlagen können während der ordentlichen Öffnungszeiten auf der Stadtverwaltung Laufen (Vorstadtplatz 2 | 4242 Laufen) eingesehen werden. Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage (www.laufen-bl.ch) aufgeschaltet.
Stellungnahmen und Vorschläge sind schriftlich bis spätestens am 07.04.2026 an den Stadtrat Laufen einzureichen.