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Aktuelles aus der Steuerverwaltung

Nützliche Informationen

Versand der Steuererklärungsformulare 2018

Anfang Februar 2019 erhalten alle Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungsformulare für das Jahr 2018. Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung ist mitsamt Beilagen bis am 31. März 2019 (Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige) bzw. bis am 30. Juni 2019 (Selbständigerwerbende) bei der zuständigen Veranlagungsbehörde einzureichen.

Fristerstreckung online beantragen

Es wird automatisch eine stillschweigende Frist von 2 Monaten über die auf der Steuererklä­rung aufgedruckte Ersteinreichungsfrist gewährt. Eine darüber hinausgehende Frist kann einfach und be­quem unter www.steuern.bl.ch, Link «Fristerstreckung für Privatperson», online beantragt werden.

Wohneigentumsbesteuerung
Das Liegenschaftsblatt «Angaben für die Steuerklärung – Liegenschaftswerte im Kanton Basel-Landschaft» wird auch für das Steuerjahr 2018 verschickt. Darin sind die mit Annahme des Gegenvorschlags des Landrats zur zurückgezogenen Gesetzesinitiative «Für eine faire steuerliche Behandlung der Wohnkosten» beschlossenen Änderungen bereits enthalten. Diese gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2018. Weitere Informationen enthält das Begleitschreiben zum Liegenschaftsblatt.

Neuerung bei der Umbuchungspraxis

Die Steuerverwaltung führt mit dem ersten ordentlichen Rechnungslauf per Ende Januar 2019 eine bedeutende Neuerung ein: Ab diesem Zeitpunkt werden keine automatischen Umbuchungen von definitiven Guthaben zwischen Konten der Staats- bzw. Gemeindesteuer und der direkten Bundessteuer – und umgekehrt – mehr vorgenommen. Weiterhin automatisch umgebucht werden definitive Guthaben innerhalb der gleichen Sachgebiete. Unter www.steuern.bl.ch, Link Aktuelles der Steuerverwaltung, finden Sie dazu weitere Informationen. Die Vorausrechnungen, welche Anfang Januar 2019 verschickt werden, sind von dieser Anpassung normalerweise noch nicht betroffen.

Steuererklärung einfach und bequem mit EasyTax am PC ausfüllen

  • Download www.easytax.bl.ch, Link «Downloads/Support»
    Für das Ausfüllen der Steuererklärung 2018 steht das Programm «EasyTax 2018» ab Anfang Februar 2019 zum Herunterladen bereit.

CD
Die meisten Steuerpflichtigen nutzen die Möglichkeit, das Easy-Tax-Programm direkt von der Website herunterzuladen. Die Nachfrage nach CDs hat in den letzten Jahren markant abgenommen. Aufgrund des geringen Bedarfs stellt die Steuerverwaltung CDs neu selbst her. Die CD kann per Post bei folgender Adresse bestellt werden: