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Zurückschneiden von Sträuchern und Hecken

Büsche, Hecken, Sträucher, hohe Gräser und Bäume können in das Lichtraumprofil von Strassen und Wegen wachsen – wenn man sie lässt. Sie behindern dann die Sicht und gefährden die Fussgängerinnen und Fussgänger sowie die anderen Verkehrsteilnehmer.

Im Interesse der Sicherheit bzw. der Grundeigentümer und zur Vorbeugung von Unfällen fordern wir hiermit alle Grundeigentümer höflichst auf, ihre Pflanzen, Sträucher, Bäume, etc. entlang von Strassen und Wegen den Vorschriften entsprechend zurück zu schneiden.

Grundsätzlich dürfen die Pflanzen und Bäume nicht über die Grundstückgrenze in das Strassenareal ragen. Hecken, Sträucher, Stauden und Bäume müssen senkrecht über der Grenze auf folgende Höhen zurückgeschnitten werden:

Trottoir- und Fusswegbereiche auf 2.50 m Höhe
Strassen- und Fahrbahnbereiche auf 4.50 m Höhe

Die Stadtverwaltung wird periodisch den Rückschnitt kontrollieren. Gemäss § 39, Abs. 4, unseres Strassenreglements kann der Stadtrat die Beseitigung des Überwuchses zulasten des Fehlbaren anordnen, wenn entsprechenden Anordnungen nicht Folge geleistet würde. Besten Dank für das Verständnis.

Bei Fragen steht Ihnen die Bauabteilung, Tel. 061 766 33 40, gerne zur Verfügung.