Stadtrat - Anordnung Ersatzwahl Vakanz Stadtrat
Aufgrund der Demissionierung von Christian Hamann aus dem Stadtrat per 31. Oktober 2026 muss eine Ersatzwahl festgelegt und angeordnet werden.
Die Gemeindewahltermine sind gemäss § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom Stadtrat anzuordnen. Basierend auf den Terminempfehlungen der Landeskanzlei ist der Wahltermin vom Stadtrat wie folgt festgelegt worden:
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Wahltermin |
Amtsperiode |
Eingabefrist |
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27. September 2026 |
01.11.2026-30.06.2028 |
27. Juli 2026, 12.00 Uhr** |
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Ersatzwahl Stadtrat (Majorz) |
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** Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, 27. Juli 2026 um 12:00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingetroffen sein
Formular Wahlvorschlag Ersatzwahl Stadtrat.pdf