Briefliche Stimmabgabe
Am Sonntag, 27. September 2026, finden wichtige Abstimmungen und Wahlen statt.
Bei der brieflichen Stimmabgabe kommt es immer wieder zu ungültigen Stimmabgaben. Ein häufiger Grund dafür ist, dass der Stimmrechtsausweis nicht unterschrieben wurde.
Damit Ihre brieflich abgegebene Stimme gültig ist, führen wir die wichtigsten Schritte nochmals auf:
-
Stimm- oder Wahlzettel persönlich ausfüllen und ins dafür vorgesehene Couvert legen und verschliessen. Wenn möglich, die Stimm- oder Wahlzettel nicht falten.
-
Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschreiben.
-
Beides ins Zustellcouvert legen und dieses rechtzeitig einreichen.
Das verschlossene Zustellcouvert können Sie:
-
bei der Stadtverwaltung abgeben
-
in den Briefkasten der Stadtverwaltung einwerfen
-
per Post aufgeben.
Wichtig: Die briefliche Stimmabgabe muss spätestens bis zur Öffnung der Urnen am Abstimmungs- oder Wahlsonntag bei der Stadtverwaltung eingetroffen sein.