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Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus dem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abmelden.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens 14 Tage nach dem Wegzug abmelden. Sie können die Abmeldung persönlich oder mit dem Online-Formular vornehmen. Bei einer persönlichen Abmeldung benötigen wir bei SchweizerbürgerInnen Identitätskarte oder Pass und bei ausländischen Staatsangehörigen den Original Ausländerausweis.

Gebühr Abmeldung: Gratis
Gebühr Abmeldebestätigung: CHF 10.00


Zuständige Abteilung