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Gemeindearbeitsamt

Immer mehr Menschen sind von Arbeitslosigkeit betroffen. Wie vorgehen bei Verlust der Arbeitsstelle?

Melden Sie sich frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich bei uns und verlangen Sie ein Anmeldeformular zur Arbeitsvermittlung. Anschliessend begeben Sie sich mit diesem Formular umgehend ins RAV Laufen. Dort erhalten Sie das Antragsformular für Arbeitslosenentschädigung und weitere relevante Unterlagen. Sollte Ihre Meldung nicht innert eines Arbeitstages erfolgen, besteht frühestens ab Meldedatum beim RAV Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rav.ch oder www.kiga.bl.ch


Zuständige Abteilung