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Kleinbaugesuch

Der Stadtrat erteilt Baubewilligungen für:

  1. freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Klein-baute nicht mehr als 12 m2 Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2.50 m ab bestehendem Terrain aufweist.
  2. Fahrnisbauten, Einfriedigungen, Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang sowie umfangreiche Bau-platzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken.
  3. Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes einer Überbauung nach einheitlichem Plan oder an geschützten Gebäuden.
  • Über Verfahren und die notwendigen Unterlagen gibt die Abteilung Bau und Planung gerne Auskunft.

 


Zuständige Abteilung