Kleinbaugesuch
Der Stadtrat erteilt Baubewilligungen für:
- freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Klein-baute nicht mehr als 12 m2 Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2.50 m ab bestehendem Terrain aufweist.
- Fahrnisbauten, Einfriedigungen, Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang sowie umfangreiche Bau-platzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken.
- Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes einer Überbauung nach einheitlichem Plan oder an geschützten Gebäuden.
- Über Verfahren und die notwendigen Unterlagen gibt die Abteilung Bau und Planung gerne Auskunft.