Mieterwechsel
Als Liegenschaftsverwaltung oder alsVermieter/in müssen Sie der Stadtverwaltung jeden Ein- und Auszug IhrerMieterschaft bekannt geben (Kant.Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt, § 15).
Sie können uns die Mitteilung schriftlich zukommen lassen oder über denOnline-Schalter abwickeln.
Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars
Bitte füllen Sie das Formular aus. Nach Erhalt Ihrer Bestellung behalten wir uns das Recht vor, Ihre Bezugsberechtigung zu überprüfen.
Gebühr: Gratis