Direkt zum Inhalt springen

Mieterwechsel

Als Liegenschaftsverwaltung oder alsVermieter/in müssen Sie der Stadtverwaltung jeden Ein- und Auszug IhrerMieterschaft bekannt geben (Kant.Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt, § 15).

Sie können uns die Mitteilung schriftlich zukommen lassen oder über denOnline-Schalter abwickeln.

Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars

Bitte füllen Sie das Formular aus. Nach Erhalt Ihrer Bestellung behalten wir uns das Recht vor, Ihre Bezugsberechtigung zu überprüfen.

Gebühr: Gratis


Zuständige Abteilung