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Parkkarten

Innerhalb der Kernzone Altstadt gelten generell die gesetzlichen Bestimmungen der Blauen Zone. In den übrigen Blauen Zonen auf Gemeindeareal sowie auf den mit einer zentralen Parkuhr bewirtschafteten Plarkplätzen ist das dauernde Parkieren mittels Parkkarte der Stadt Laufen gestattet. Als Parkbewilligung – um zeitlich unbeschränkt in den umschriebenen Zonen zu parkieren – kann gegen eine Gebühr eine persönliche, unübertragbare Parkkarte von der Stadt Laufen ausgestellt werden. Die Parkkarten erhalten die Kennzeichen der berechtigten Motorfahrzeuge und die Bewilligungsdauer.

Zum Bezug von Parkkarten berechtigt sind, sofern sie im Wirklungsperimeter (im Plan mit roter Linie eingezeichnet) wohnen, arbeiten und sofern nachweislich nicht genügend eigene Parkplätze vorhanden sind:

  • Anwohnerinnen und Anwohner
  • Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Betriebe
  • Hotels für Gästeparking
  • Handwerker

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben im Wirkungsperimeter müssen eine Bestätigung des Arbeitgebers vorweisen.

Gebühr: CHF 40.00/Monat oder CHF 400.00/Jahr (neu ab 01.01.2015)


Zuständige Abteilung