Direkt zum Inhalt springen

Mieterwechsel

Als Liegenschaftsverwaltung oder als Vermieter/in müssen Sie der Stadtverwaltung jeden Ein- und Auszug Ihrer Mieterschaft bekannt geben (Kant. Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt, § 15). Sie können uns die Mitteilung schriftlich zukommen lassen oder über den Online-Schalter abwickeln. Bitte füllen Sie das Formular aus. Nach Erhalt Ihrer Bestellung behalten wir uns das Recht vor, Ihre Bezugsberechtigung zu überprüfen. Verfahren Die Mutation wird von uns ohne Gegenbericht erledigt.

Bestellung