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Gemeindewahlen 2024 - Anordnung Erneuerungswahlen

Im Jahr 2024 stehen die Erneuerungswahlen in den Gemeinden an.

Die Gemeindewahltermine sind gemäss § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom Stadtrat anzuordnen. Basierend auf den Terminempfehlungen der Landeskanzlei vom 28. März 2023 sind die Wahltermine 2024 vom Stadtrat wie folgt festgelegt worden:

Wahltermin

Amtsperiode

Eingabefrist

9. Juni 2024

01.07.2024-30.06.2028

8. April 2024, 12.00 Uhr

Stadtpräsidium (Majorz)

 

 

Gemeindeversammlungspräsidium (Majorz)

 

 

Vize- Gemeindeversammlungspräsidium (Majorz)

 

 

Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (Majorz)

 

 

Schulrat (Majorz)

01.08.2024-31.07.2028

 

30. Juni 2024

 

17. Juni 2024, 12.00 Uhr

Nachwahl für die am 9. Juni 2024 nicht gewählten Mandatsträger/innen

 

 

22. September 2024

 

22. Juli 2024, 12.00 Uhr

Sozialhilfebehörde (Majorz)

01.01.2025-31.12.2028

 

24. November 2024

 

30. September 2024, 12.00 Uhr

Nachwahl für die am 22. September 2024 nicht gewählten Mandatsträger/innen

 

 

Die Formulare für die Einreichung der Wahlvorschläge (Majorz) finden SIe hier:

Majorz Wahlvorschläge Deckblatt

Majorz Wahlvorschläge

Majorz Wahlvorschläge Unterzeichnendenliste