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Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)

Bekanntmachung Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Abteilung Ausbildungsbeiträge

Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte:
• Berufslehren;
• Fachhochschulen;
• Fachschulen;
• Höhere Fachschulen;
• Maturitätsschulen;
• Schulen für Allgemeinbildung;
• Universitäten;
• Vollzeitberufsschulen.

Bitte beachten Sie die Eingabefristen.

Auskünfte und weitere Informationen zu Voraussetzungen, Bewerbung / Formulare, Beilagen und Eingabefristen finden Sie hier.