Communiqué des Stadtrates Laufen
Grüngutsammlung: Stadtrat reagiert auf Anliegen aus der Bevölkerung
In den vergangenen Wochen wurde die geplante Umstellung der Grüngutsammlung in der Stadt Laufen intensiv diskutiert. Der Stadtrat nimmt die Rückmeldungen aus der Bevölkerung sehr ernst. Die eingegangenen Anträge sowie die zahlreichen Rückmeldungen zeigen deutlich, dass ein Bedürfnis nach zusätzlicher Klärung und Mitwirkung besteht.
Gleichzeitig ist es dem Stadtrat wichtig festzuhalten, dass sämtliche bisherigen Entscheide im Zusammenhang mit der Organisation und dem Vollzug der Grüngutsammlung im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit getroffen wurden. Die Organisation der Grüngutsammlung liegt gemäss geltendem Abfallreglement und der dazugehörigen Vollziehungsverordnung im Vollzug des Stadtrates. Die getroffenen Entscheide stützen sich somit auf die aktuell gültigen rechtlichen Grundlagen.
Vor diesem Hintergrund und im Bewusstsein seiner Verantwortung hat der Stadtrat an seiner letzten Sitzung zwei konkrete Massnahmen beschlossen, mit dem Ziel, eine breit abgestützte, praktikable und finanzierbare Lösung für die zukünftige Organisation der Grüngutsammlung zu erarbeiten.
Ausgangslage und Entscheid des Stadtrates
Die bisherige Grüngutsammlung erfolgte über eine öffentliche Sammelstelle im sogenannten Bring-Prinzip. Die Analyse der letzten Jahre hat jedoch gezeigt, dass dieses System verschiedene strukturelle Schwächen aufweist. Insbesondere kam es zu Missbrauch beim Badge-System, die Einnahmen deckten die effektiven Kosten nicht und der Betrieb der Sammelstelle verursachte einen erheblichen organisatorischen Aufwand für Werkhof und Verwaltung. Zudem gingen wiederholt Rückmeldungen und Beschwerden aus der Bevölkerung zur Situation vor Ort ein.
Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat gemeinsam mit der Umweltkommission während rund zwei Jahren verschiedene Alternativen geprüft und sich im Rahmen seiner gesetzlichen Vollzugskompetenz für die Einführung einer Haus-zu-Haus-Sammlung entschieden. Dieses System basiert auf einer verursachergerechten Abrechnung und entspricht den Vorgaben des kantonalen Umweltschutzgesetzes.
Gleichzeitig ist sich der Stadtrat bewusst, dass eine solche Umstellung Fragen aufwirft und für einen Teil der Bevölkerung mit Unsicherheiten verbunden ist.
Massnahme 1: Einsetzung einer Arbeitsgruppe und Übergangslösung
Um diesen Anliegen Rechnung zu tragen und den Dialog aktiv zu führen, hat der Stadtrat beschlossen, eine temporäre Arbeitsgruppe einzusetzen. Diese hat den Auftrag, eine tragfähige Lösung für die zukünftige Organisation der Grüngutsammlung zu erarbeiten.
Die Zielsetzung dieser Arbeitsgruppe ist klar definiert:
· Die Lösung soll für die Stadt kostenneutral sein
· Sie muss dem Verursacherprinzip entsprechen (gemäss kantonalem Umweltschutzgesetz)
· Sie soll für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich und praktikabel sein, insbesondere auch für ältere oder weniger mobile Personen
· Sie soll von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen werden können
Mit der Einsetzung dieser Arbeitsgruppe möchte der Stadtrat bewusst Hand bieten, um die verschiedenen Anliegen aus der Bevölkerung aufzunehmen und gemeinsam weiterzuentwickeln.
Um eine breite Abstützung zu gewährleisten, sind zwei Sitze für Vertreterinnen oder Vertreter aus der Bevölkerung vorgesehen. Interessierte Personen sind eingeladen, sich bei der Stadtverwaltung zu melden. Der Stadtrat wird anschliessend zwei Personen in die Arbeitsgruppe wählen.
Weiterführung der bisherigen Sammlung und Pilotbetrieb
Zusätzlich hat der Stadtrat beschlossen, die bestehende öffentliche Grüngutsammelstelle bis längstens 31. Oktober 2026 weiterzuführen. Der Badge kann weiterhin zum bisherigen Preis von CHF 50.- bezogen werden.
Parallel dazu wird die Haus-zu-Haus-Sammlung eingeführt. Die benötigten Container können wie bereits kommuniziert über die KELSAG bestellt werden.
Für die Übergangsphase bis Ende Oktober 2026 gilt ein reduzierter Tarif von 15.5 Rappen pro Kilogramm Grüngut. Dieser entspricht dem Preis, der bei einer direkten Anlieferung bei der KELSAG anfallen würde. Das daraus resultierende Defizit wird während dieser Phase durch die Stadt getragen.
Diese Übergangslösung ermöglicht es einerseits, das neue System unter realen Bedingungen zu testen, und andererseits, wichtige Erfahrungswerte für die weitere Ausgestaltung zu gewinnen. Zudem wird dadurch auch sichergesellt, dass ältere oder weniger mobile Personen die Gelegenheit haben, auf adäquate Weise Grüngut zu entsorgen. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass dieses Anliegen in der Vergangenheit wiederkehrend und inständig bei der Stadtverwaltung platziert und erbittet wurde.
Massnahme 2: Umgang mit den eingereichten Anträgen
In den vergangenen Wochen sind bei der Stadt zwei Anträge eingegangen.
Der erste Antrag betrifft eine Teilrevision des Abfallreglements. Dieser wurde während der Fasnachts- und Ratsferien eingereicht und konnte bis zur nächsten ordentlichen Stadtratssitzung am 2. März 2026 nicht vertieft behandelt werden. Gleichzeitig hätte an dieser Sitzung das Geschäftsverzeichnis für die Gemeindeversammlung verabschiedet werden müssen, um die Publikationsfristen einhalten zu können. Somit hätte die Zeit – um diesen Antrag adäquat prüfen und durch den Stadtrat beschliessen zu lassen – nicht gereicht. Unabhängig von dieser Sachlage, wurde die Gemeindeversammlung vom März mangels Traktanden abgesagt.
Darauffolgend wurde in einem zweiten Schritt ein Antrag zur Einberufung einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung eingereicht, verbunden mit der Forderung, diese bis spätestens 9. April 2026 durchzuführen.
Der Stadtrat hat sich auch mit diesem Anliegen befasst und nimmt dieses ernst. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass die Organisation und Terminierung einer Gemeindeversammlung gemäss Gemeindegesetz in der Zuständigkeit des Stadtrates liegt.
Die verlangte Durchführung bis Anfang April ist aus rechtlichen und organisatorischen Gründen nicht umsetzbar. Der Antrag betrifft eine Teilrevision des Abfallreglements. Bevor eine solche Vorlage der Gemeindeversammlung unterbreitet werden kann, sind mehrere gesetzlich vorgeschriebene Schritte erforderlich. Insbesondere muss ein entsprechender Entwurf durch den Stadtrat beschlossen und anschliessend dem Kanton zur Vorprüfung unterbreitet werden. Bereits dieser Prozess nimmt mehrere Wochen in Anspruch.
Erst nach Abschluss dieser Vorprüfung kann eine beschlussfähige Vorlage ausgearbeitet und fristgerecht zu Händen der Gemeindeversammlung publiziert werden.
Der Stadtrat ist gemäss Gemeindegesetz verpflichtet, eingereichte Anträge innert angemessener Frist einer Gemeindeversammlung zu unterbreiten. Diese Frist beträgt maximal sechs Monate. Der Stadtrat beabsichtigt, diese Zeit zu nutzen, um gemeinsam mit der eingesetzten Arbeitsgruppe eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Dabei sind auch die Initianten der obengenannten Anträge eingeladen, mitzuwirken.
Ziel ist es, der Bevölkerung an der Gemeindeversammlung im Juni erste Erkenntnisse präsentieren zu können, spätestens jedoch an einer weiteren Gemeindeversammlung im Verlauf des Jahres eine konkrete Vorlage zur Beschlussfassung zu unterbreiten.
Ausblick
Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit dem gewählten Vorgehen eine sachliche und konstruktive Lösung im Interesse der gesamten Bevölkerung erarbeitet werden kann.
Er bedankt sich für die zahlreichen Rückmeldungen und lädt die Bevölkerung ein, sich weiterhin aktiv und konstruktiv in diesen Prozess einzubringen.