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Medienmitteilung der Stadt Laufen

Gerichtsverhandlung zu entwendeten Parkgebühren: Die Stadt Laufen begrüsst das Urteil und stellt finanzielle Ansprüche

Laufen, 25. März 2026

Das Strafgericht Basel-Landschaft hat einen ehemaligen langjährigen Mitarbeitenden der Stadt Laufen des gewerbsmässigen Diebstahls von Geldern aus einer Parkuhr am Amthausplatz in Laufen schuldig gesprochen. Die Stadt hatte am 2. April 2022 aufgrund eines Verdachts Anzeige gegen den früheren Mitarbeitenden erstattet und begrüsst das heute gefällte Urteil. Ihre Ansprüche aufgrund des entstandenen Schadens wird sie konsequent weiterverfolgen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ende 2021 wurde am Amthausplatz in Laufen eine neue digitale Parkuhr in Betrieb genommen. Aufgrund der ab dem Jahr 2022 sprunghaft gestiegenen Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung entstand bei der Stadt Laufen der Verdacht, dass Einnahmen früherer Jahre aus der ehemaligen Parkuhr in der Stadtkasse fehlten.

Die Stadt Laufen nahm die Situation sehr ernst. Nach entsprechenden Abklärungen und einer Erhärtung des Verdachts erstattete sie am 2. April 2022 Anzeige gegen den ehemaligen Mitarbeitenden. Anschliessend arbeitete die Stadt eng mit der Kantonspolizei Basel-Landschaft und mit der Staatsanwaltschaft zusammen.

Das Strafgericht geht von einer unverjährten Deliktsumme von CHF 365'000 aus. Um diesen Betrag zurückzuerhalten, schöpft die Stadt alle möglichen Schritte und rechtlichen Mittel konsequent aus. Im Strafverfahren konnte dieser Anspruch – weil öffentlich-rechtlicher Natur – nicht geltend gemacht werden.

Prozesse angepasst

«Aus der Situation haben wir unsere Lehren gezogen», räumt Stadtpräsident Pascal Bolliger ein. «Das damalige Parkregime wurde vom Beschuldigten eigenständig aufgebaut und betrieben. Das System konnte ausgetrickst werden. Wir haben – unabhängig vom aktuellen gerichtlichen Verfahren – Konsequenzen gezogen.» Unmittelbar nachdem die Stadt Laufen im Jahr 2022 auf die fehlenden Beträge aufmerksam geworden war, überprüfte sie ihre internen Prozesse und passte u.a. die Zahlungsprozesse im öffentlichen Raum an.

Seither sind Zahlungen von Bussen, Parkgebühren, Parkkarten und ähnlichen Leistungen grossmehrheitlich nur noch digital oder per Rechnung möglich. Barzahlungen wurden auf das absolute Minimum beschränkt. Die wenigen Bargeldzahlungen, die es noch gibt, werden im 4-Augen-Prinzip geprüft. Allfällige Unstimmigkeiten lassen sich so umgehend erkennen. Ausserdem evaluiert die Stadt Laufen seit rund zwei Jahren gemeinsam mit externen Fachleuten die Prozesse und die erweiterte Einführung eines internen Kontrollsystems.

Die Stadt Laufen ist von diesem Fall mehrfach betroffen, denn Integrität, Transparenz und die Einhaltung des geltenden Rechts haben für sie oberste Priorität. Die Stadt Laufen erwartet von den eigenen Mitarbeitenden, dass sie diese Werte mittragen. «Wir bedanken uns bei allen, die dies in der Vergangenheit getan haben und weiterhin tun», sagt Pascal Bolliger.

Kommunikation unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes

Während des laufenden Verfahrens hat die Stadt Laufen bewusst zurückhaltend kommuniziert. Das Ziel war es, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht zu behindern. «Auch war es uns wichtig, nicht zu einer Vorverurteilung des Beschuldigten beizutragen und seine Persönlichkeitsrechte zu wahren», hält Stadtpräsident Pascal Bolliger fest.

Sofern die Parteien des Strafverfahrens (Beschuldigter, Staatsanwaltschaft, Stadt Laufen) kein Rechtsmittel ergreifen, wird das Urteil des Strafgerichts rechtskräftig. «Unabhängig davon schöpft die Stadt die rechtlichen Mittel aus, um die entwendeten Parkgebühren zurückzuerlangen», schliesst Pascal Bolliger.

Weitere Informationen für Medienschaffende

Alexandra Buser, Stadtverwalterin, alexandra.buser@laufen-bl.ch

Pascal Bolliger, Stadtpräsident, pascal.bolliger@laufen-bl.ch