Direkt zum Inhalt springen

Medienmitteilung der Stadt Laufen

Vergleichsvereinbarung betreffend entwendete Parkgebühren: Stadt Laufen erhält den Schaden ersetzt

Laufen, 10. April 2026

Die Stadt Laufen und der ehemalige Mitarbeitende haben am 7. April 2026 eine Vergleichsvereinbarung abgeschlossen. Darin verpflichtet sich der ehemalige Mitarbeitende, der Stadt Laufen bis am 31. Mai 2026 den Betrag von CHF 356'215.75 zu bezahlen. Damit setzt er ein Zeichen der Wiedergutmachung.

Das Strafgericht Basel-Landschaft sprach den inzwischen pensionierten ehemaligen Mitarbeitenden am 25. März 2026 des gewerbsmässigen Diebstahls schuldig. Das Strafgericht kam zum Schluss, dass während mehrerer Jahre Gelder aus der Parkuhr am Amthausplatz in Laufen entwendet worden waren. Das Urteil des Strafgerichts ist zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen.

Im Nachgang zur Urteilsverkündung suchte die Stadt Laufen mit dem Verurteilten das Gespräch, um eine rasche und verbindliche Lösung zum Ersatz ihres Schadens zu erreichen. Mit Vollzug der nun unterzeichneten Vergleichsvereinbarung wird der im Zeitraum von 2011 bis 2021 entstandene Schaden im Umfang von CHF 350'000.00 ersetzt und die vom Strafgericht zugesprochene Parteientschädigung von CHF 6'215.75 bezahlt. Ansprüche gegenüber dem ehemaligen Mitarbeitenden, welche vor dem genannten Zeitraum entstanden sind, unterliegen der Verjährung.

Mit der getroffenen Einigung konnte eine Lösung erzielt werden, die im Interesse der Stadt Laufen und der Bevölkerung liegt. Sie ermöglicht, dass die Gelder innert nützlicher Frist an die Stadt zurückfliessen, ohne dass weitere langwierige und kostenintensive Verfahren geführt werden müssen.

«Mit dieser Vereinbarung konnten wir eine sachgerechte und tragfähige Lösung erzielen. Sie ermöglicht eine zeitnahe finanzielle Wiedergutmachung und schafft für alle Beteiligten Klarheit», erklärt Stadtpräsident Pascal Bolliger.

Die Stadt hat den Fall seit dem Aufkommen der ersten Verdachtsmomente konsequent aufgearbeitet. Sie erstattete Anzeige, arbeitete eng mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zusammen und verfolgte ihre Ansprüche mit Nachdruck. Parallel dazu wurden die internen Abläufe überprüft und gezielt angepasst.

Insbesondere im Bereich des Bargeldverkehrs und der internen Kontrollen wurden verschiedene Massnahmen umgesetzt. Zahlungen erfolgen heute weitgehend digital oder per Rechnung. Die verbleibenden Bargeldprozesse unterliegen klaren Kontrollmechanismen und dem Vier-Augen-Prinzip.

«Die Vorkommnisse haben die Stadt Laufen stark belastet», hält Stadtpräsident Pascal Bolliger fest. «Umso wichtiger ist es, dass wir den Sachverhalt konsequent aufgearbeitet, unsere Ansprüche durchgesetzt und gleichzeitig die notwendigen organisatorischen Konsequenzen gezogen haben.»

Für die Stadt Laufen stehen Integrität, Transparenz und die Einhaltung des geltenden Rechts weiterhin an oberster Stelle. Mit der Vergleichsvereinbarung kann die Angelegenheit in einem wesentlichen Punkt abgeschlossen werden. Die Stadt Laufen ist überzeugt, damit verantwortungsvoll im Interesse der Bevölkerung gehandelt zu haben.

Weitere Informationen für Medienschaffende

Alexandra Buser, Stadtverwalterin, alexandra.buser@laufen-bl.ch

Pascal Bolliger, Stadtpräsident, pascal.bolliger@laufen-bl.ch