Aufhebung von Massnahmen zur Trockenheit
Das absolute Feuerverbot wurde vom Kanton BL aufgehoben und auf Stufe 3 reduziert. Es gilt noch immer ein Feuerverbot im Wald und an Waldrändern, ausgenommen davon sind fest eingerichtete Feuerstellen.
Das absolute Feuerverbot wurde vom Kanton BL aufgehoben und auf Stufe 3 reduziert. Es gilt noch immer ein Feuerverbot im Wald und an Waldrändern, ausgenommen davon sind fest eingerichtete Feuerstellen.