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Aufhebung von Massnahmen zur Trockenheit

Das absolute Feuerverbot wurde vom Kanton BL aufgehoben und auf Stufe 3 reduziert. Es gilt noch immer ein Feuerverbot im Wald und an Waldrändern, ausgenommen davon sind fest eingerichtete Feuerstellen.

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Verfügung vom 10. September 2026.pdf