Parkkarten
Anspruchsberechtigte Personen oder Institutionen können ihre Parkkarten für das dauernde Parkieren neu über die Parkingpay-App digital beziehen und nutzen.
Der Bezug einer Dauerparkierbewilligung wird damit deutlich vereinfacht. Anspruchsberechtigte können im Internet auf der Website www.parkingpay.ch oder per Download der App „Parkingpay“ ein Benutzerkonto anlegen und so eine Karte beantragen. Der Bewilligungsprozess erfolgt somit vollumfänglich auf elektronischem Weg. Selbstverständlich können Sie nach wie vor die Parkkarten vor Ort am Schalter der Stadtverwaltung beziehen.
Mit der Einführung der digitalen Parkkarte wird die bisherige physische Parkkarte hinfällig. Die Bewilligung ist in einer Datenbank verzeichnet und mit dem Kontrollschild des Fahrzeugs verbunden. Bei Kontrollen scannt die Stadtpolizei Laufen das Kontrollschild. Dabei erkennt sie sofort, ob eine gültige Parkbewilligung vorliegt oder nicht. Die Datenschutzauflagen bleiben dabei selbstverständlich gewährleistet.
Wenn Sie noch eine physische Parkkarte besitzen, ist diese bis zum eingetragenen Datum weiterhin gültig. Bitte platzieren Sie diese nach wie vor hinter der Windschutzscheibe. Wenn Ihre physische Parkkarte ausläuft, lösen Sie einfach eine neue digitale Parkkarte.
Zum Bezug von Parkkarten berechtigt sind, sofern sie im Wirklungsperimeter (im Plan mit roter Linie eingezeichnet) wohnen, arbeiten und sofern nachweislich nicht genügend eigene Parkplätze vorhanden sind:
- Anwohnerinnen und Anwohner
- Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Betriebe
- Hotels für Gästeparking
- Handwerker
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben im Wirkungsperimeter müssen eine Bestätigung des Arbeitgebers vorweisen.
Gebühr: CHF 50.00/Monat oder CHF 500.00/Jahr (neu ab 01.09.2026)
Eine Anleitung für die Anmeldung zur digitalen Parkkarte finden Sie hier:
Microsoft Word - Anleitung Anwohnerparkkarte