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Schulrat

Der Schulrat ist zuständig für die strategischen Fragen des Kindergartens und der Primarschule. Er besteht aus 7 Mitgliedern (6 Schulräte und 1 Stadtrat) und wird gemäss der Gemeindeordnung alle 4 Jahre an der Urne gewählt. Für die Tätigkeit des Schulrates sind die Bestimmungen des kantonalen Bildungsgesetzes massgebend.

Aufgaben im Einzelnen

a. Er ist dafür besorgt, dass die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Öffentlichkeit eingebracht werden können. 
b. Er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung.
c. Er wirkt bei der Ersabeitung des Schulprogramms mit und genehmigt dieses unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes und des Kantons.
d. Er wirkt bei der Erarbeitung von Massnahmen zu den Erkenntnissen aus der internern Evaluation und der Aufsicht mit, beschliesst diese und gewährleistet deren Umsetzung. 
e. Er kann eine vermittelnde Rolle für Anliefgen aller Schulbeteiligten einnehmen und hierfür zu Gesprächen aufbieten.
f. Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
g. Er beschliesst das Leitungsmodell der Schulleitung. 
h. Er genehmigt die Organisation der Schulleitung.
i. Er unterstützt die Schulleitung bei der Erfüllung ihrer Arbeit.
j. Er ist gegenüber den Schulleitungen weisungsbefugt unter Sicherung der eigenverantwortlichen Gestaltungsspielräume der Schulen.
k. Er gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben des Kantons, des Bundes und der Einwohnergemeinde.
l. Er lässt zeitlich befristet operative Eingriffe in die Schulführung vornehmen, wenn wichtige rechtliche Vorgaben ncht eingehalten werden, das Funktionieren der Schule gefähredet ist oder eine Krisensitutation besteht.
m. Er verabschiedet das Budget und die Rechnung zuhanden des Stadtrats.

Der Schulrat führt in regelmässigen Abständen (ca. 1 Mal pro Monat) Sitzungen durch. Die Schulleitung und Vertreter der Lehrerschaft nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Wann gelangen Eltern an den Schulrat?

Verständlicherweise sehen Eltern Probleme meist aus der Sicht ihres Kindes. Es ist deshalb wichtig, das Gespräch zuerst mit der betroffenen Lehrperson zu suchen. Erst bei einem Konflikt, der zwischen Eltern und Lehrer nicht gelöst werden kann, empfiehlt es sich, die Schulleitung anzusprechen, die dann einen entsprechenden Entscheid fällt. Rekursinstanz ist anschliessend der Schulrat.

Mitglieder des Schulrates Kindergarten und Primarschule

Damien Jermann, Stadtrat
Anita Mangold-Christ, Präsidentin

Dominik Oser, Vizepräsident
Lorena Nussbaumer
Markus Fritschi
Nadine Metzger
Sabrina Spies-Fringeli

Kontakt: schulrat@primarlaufen.ch