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Familienergänzende Kinderbetreuung

Kita Laufen
Weststrasse 21
4242 Laufen                          Telefon: 061 761 90 80                                            
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Tagesfamilien
Verein Tagesfamillien Laufental-Thierstein
Hauptstrasse 20
4242 Laufen                            Telefon: 061 761 10 12
info@tagesfamilien-laufental.ch
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Kita Farbenzauber
Fluhstrasse 64
4244 Röschenz                       Telefon: 061 763 01 70
info@kita-farbezauber.ch
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Kita Löwenherz
Büsseracherstrasse 16
4246 Wahlen                           Telefon 079 448 81 88
kita@loewehaerz.ch

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KiTa Birs-Schnooge
Birspark 1
4242 Laufen                            Telefon 077 429 36 48
info@birsschnooge.ch
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Merkblatt
Gemeindebeiträge bei familienergänzender Kinderbetreuung in Kindertagesstätte und modularer Schülergruppe

Die Beiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung in der KITA und in der modularen Schülergruppe sind einkommens- und vermögensabhängig. Zudem sind sie an den Beschäftigungsgrad der Eltern gebunden. Es gelten das Reglement und die dazugehörige Verordnung.

Anspruch auf Gemeindebeiträge haben:

  • Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in Laufen für ihr(e) Kind(er), sofern diese extern betreut werden.
  • Alleinerziehende Personen mit einem Arbeitspensum von mindestens 20% und Doppelverdienende Personen im gleichen Haushalt mit einem Arbeitspensum von mindestens 120%,
  • wenn die familienexterne Betreuung eines Kindes oder mehrerer Kinder eine Bedingung des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV), der Sozialhilfebehörde oder der Kindes und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist. Dem Arbeitspensum angerechnet werden berufliche Massnahmen der Aus und Weiterbildung sowie der beruflichen Eingliederung.

Erziehungsberechtigte müssen mit dem speziell dafür geschaffenen Formular (s.u.) ein Gesuch an die Stadtverwaltung Laufen stellen.

Die Beiträge werden erstmals für den Monat ausgerichtet, in welchem der Antrag eingereicht wird oder auf den Beginn des Betreuungsverhältnisses, wenn dieser später erfolgt. Sie können nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Die Höhe des Gemeindebeitrages ist abhängig von den Einkommens-, Vermögens- und Beschäftigungsverhältnissen im jeweiligen Haushalt, in dem das/die Kind(er) leben.

Bei Personen, die in ungetrennter Ehe, in eingetragener Partnerschaft oder in gefestigter Lebensgemeinschaft leben, gilt die Summe des massgebenden Jahreseinkommens beider Personen. Vom Einkommen können jeweils CHF 10'000.00 für jedes zweite und weitere Kind abgezogen werden, sofern diese ebenfalls gemäss diesem Reglement fremdbetreut werden.

Familien mit einem massgebenden Einkommen von mehr als CHF 120'000.00/Jahr und/oder mit einem steuerbaren Vermögen von mehr als CHF 200'000.00 haben keinen Anspruch auf Unterstützung durch die Gemeinde.

Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung.pdf
Verordnung zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung.pdf
Beiträge Antragsformular: Selbstdeklaration.pdf