Abstimmungen / Wahlen
Briefliche Stimmabgabe
Das Stimmrechts-Kuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag (10.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung eintreffen.
Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn die komplette Anleitung auf dem Stimmrechtsausweis befolgt wird, u.a.
- Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschreiben.
- Einwurf im Briefkasten beim Stadthaus, Vorstadtplatz 2 (bis Sonntag, 10.00 Uhr).
- Bei Postaufgabe des Zustell- und Antwortcouverts unbedingt rechtzeitig der Post übergeben, spätestens am Dienstag vor dem Wahl/Abstimmungstag. Die Vorfrankatur ist B-Post und kann nicht geändert werden (QR-Code). Am Samstag wird keine B-Post ausgeliefert.
Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig!
Urnenöffnungszeiten
Zur persönlichen Stimmabgabe muss der Stimmrechtsausweis mitgebracht werden. Das Wahllokal im Stadthaus, Parterre, ist wie folgt geöffnet:
Sonntag, 10.00 bis 11.30 Uhr.
Informationen des Kantons zu Abstimmungen und Wahlen Kant. Seite
Die Formulare für die Wahlvorschläge finden Sie hier
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