Gemeindeversammlungen 2026
Die Gemeindeversammlungen finden derzeit zwei bis vier Mal jährlich jeweils um 19.30 Uhr (neue Zeit ab 2026) wenn möglich in der Aula des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein statt.
Die Einladung und das Geschäftsverzeichnis samt Anträgen des Stadtrats werden gemäss Reglement und Gesetz i.d.R. spätestens 20 Tage vor dem Termin publiziert. Innert gleicher Frist sind diese Unterlagen sowie allfällige weitere Beilagen online oder auf der Verwaltung einsehbar. Das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung liegt ebenso i.d.R. innert dieser Frist vor, bzw. bis spät. 10 Tage vorher.
Nächste Termine:
Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 26. März 2026 in der Aula des Gymnasiums Laufental-Thierstein --> ABGESAGT
Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 11. Juni 2026 (Rechnung 2025) in der Aula des Gymnasiums Laufental-Thierstein
Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 24. September 2026 (prov. Termin; über die Durchführung wird bis zum 22.06.2026 entschieden) im SCHULHAUS SERAFIN
Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 10. Dezember 2026 (Budget 2027), in der Aula des Gymnasiums Laufental-Thierstein
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen das Referendum eingereicht werden, wenn dies 10% der Stimmberechtigten verlangen. Davon ausgenommen sind u.a. Beschlüsse über Budget, Nachtragskredite zum Budget, Rechnung und Steuerfuss..
Sämtliche Erlasse, Verfügungen und Entscheide der Stimmberechtigten und der Organe der Gemeinden, können innert zehn Tagen durch Beschwerde beim Regierungsrat, 4410 Liestal, angefochten werden.
Im Weiteren ist die Beschwerde zulässig, wenn die Rechte der Stimmberechtigten in irgendeiner Weise missachtet werden: Die Beschwerde ist dann wie folgt einzureichen:
- wegen mangelhafter Vorbereitung der Gemeindeversammlung innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes,
- wegen mangelhafter Durchführung der Gemeindeversammlung innert 10 Tagen seit der Beschlussfassung,
- wegen übriger Missachtung der Rechte der Stimmberechtigten innert 10 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes.