Feuerungskontrolle
Als Betreiber einer Öl-, Gas- oder Holzfeuerung müssen Sie Ihre Anlage regelmässig kontrollieren lassen. Die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK; Herr Wälchli, info@gfkbl.ch) übernimmt im Auftrag der Stadt Laufen die administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit den Feuerungskontrollen von Öl-, Gas- und Holzfeuerungen.
Für messpflichtige Anlagen können Sie frei wählen, welches zugelassene Fachunternehmen die Feuerungskontrolle durchführt. Die mit der Messung beauftragte Fachperson muss über eine gültige Zulassungsnummer der Procal verfügen.
Eine Liste der zugelassenen Fachbetriebe finden Sie auf der Webseite des Kantons Basel-Landschaft: Feuerungskontrolle Basel-Landschaft: Liste der feuerungstechnischen Fachbetriebe