Schulrat
Kontaktpersonen Schulrat
Name | Funktion | Kontakt |
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Aeschi Denise Röschenzstrasse 55 4242 Laufen |
Funktion
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Mangold-Christ Anita Schliffmatt 15 4242 Laufen |
Funktion
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Oser Dominik Lochbruggstrasse 34 4242 Laufen |
Funktion
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Scholer-Hirsch Daniel Bromberg 28 4242 Laufen |
Funktion
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Fritschi Markus Lochbruggstrasse 54 4242 Laufen |
Funktion
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Nussbaumer Lorena Maiersackerweg 65 4242 Laufen |
Funktion
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Hofstetter Bettina Lochbruggstrasse 66 4242 Laufen |
Funktion
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Der Schulrat Kindergarten / Primarschule in Laufen ist für richtungsweisende Fragen an seinen Schulen zuständig. Er besteht aus 7 Mitgliedern (6 Schulräte und 1 Gemeinderat) und wird gemäss der Gemeindeordnung von Laufen alle 4 Jahre an der Urne gewählt. Für die Tätigkeit des Schulrates sind die Bestimmungen des kantonalen Bildungsgesetzes massgebend.
Aufgaben im Einzelnen
- er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit;
- er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung;
- er nimmt auf Antrag der Schulleitung die unbefristete Anstellung von Lehrerinnen und Lehrern vor;
- er genehmigt das Schulprogramm;
- er gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse;
- er kann eine Anzahl von Tagen festlegen, an denen Schülerinnen und Schüler ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben können;
- er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
Die Geschäfte werden von den Schulleitungen und/oder den ressortverantwortlichen Mitgliedern des Schulrates vorbereitet. Die Schulleitungen und Vertreter der Lehrerschaft nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
Wann gelangen Eltern an den Schulrat?
Verständlicherweise sehen Eltern Probleme meist aus der Sicht ihres Kindes. Es ist deshalb wichtig, das Gespräch zuerst mit der betroffenen Lehrperson zu suchen. Erst bei einem Konflikt, der zwischen Eltern und Lehrer nicht gelöst werden kann, empfiehlt es sich, die Schulleitung anzusprechen, die dann einen entsprechenden Entscheid fällt. Rekursinstanz ist anschliessend der Schulrat.