Sozialhilfebehörde
Die Sozialhilfebehörde ist eine politisch zusammengesetzte eigenständige Behörde, deren Kernauftrag im Kantonalen Sozialhilfegesetz wie folgt umschrieben ist:
Die Sozialhilfe hat zur Aufgabe, Notsituationen vorzubeugen (Prävention), deren Folgen zu lindern oder zu beheben (materielle Unterstützung) sowie die Selbstständigkeit zu erhalten und zu fördern (Integration). Die Sozialhilfebehörde nimmt die strategischen Aufgaben, die sich aus dem Gesetzesauftrag ergeben, wahr.