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Gemeindeversammlungen 2024

Die Gemeindeversammlungen finden derzeit zwei bis vier Mal jährlich jeweils um 20.00 Uhr  in der Aula des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein statt.
Die Einladung und das Geschäftsverzeichnis samt Anträgen des Stadtrats werden gemäss Reglement und Gesetz i.d.R. spätestens 20 Tage vor dem Termin publiziert. Innert gleicher Frist sind diese Unterlagen sowie allfällige weitere Beilagen online oder auf der Verwaltung einsehbar. Das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung liegt ebenso i.d.R. innert dieser Frist vor, bzw. bis spät. 10 Tage vorher.

 

Nächste Termine:

Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 20. Juni 2024, in der Aula des Gymnasiums Laufental-Thierstein 

Protokoll GV 20.06.2024

Einladung (Geschäftsverzeichnis und Anträge)

weitere Unterlagen zu den Traktanden

Beschlüsse GV 20. Juni 2024

Gemeindeversammlung vom Dienstag, 24. September 2024, in der Aula des Gymnasiums Laufental-Thierstein 

Protokoll GV 24.09.2024

Präsentation Stadt Laufen

Antrag UB inkl. Anhang

 Einladung (Geschäftsverzeichnis und Anträge)

weitere Unterlagen zu den Traktanden

Beschlüsse GV 24. September 2024

 

Donnerstag, 12. Dezember 2024 (Budget 2025) 

Protokoll GV 12.12.2024

Präsentation Stadt Laufen (T 1 + 2)

Präsentation Antrag R. Jordi

Präsentation R. Richterich

Präsentation R. Roth

Einladung (Geschäftsverzeichnis und Anträge)

weitere Unterlagen zu den Traktanden

Beschlüsse GV 12. Dezember 2024

 

Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen das Referendum eingereicht werden, wenn dies 10% der Stimmberechtigten verlangen. Davon ausgenommen sind u.a. Beschlüsse über Budget, Nachtragskredite zum Budget, Rechnung und Steuerfuss.. 

Sämtliche Erlasse, Verfügungen und Entscheide der Stimmberechtigten und der Organe der Gemeinden, können innert zehn Tagen durch Beschwerde beim Regierungsrat, 4410 Liestal, angefochten werden.

Im Weiteren ist die Beschwerde zulässig, wenn die Rechte der Stimmberechtigten in irgendeiner Weise missachtet werden: Die Beschwerde ist dann wie folgt einzureichen:

  • wegen mangelhafter Vorbereitung der Gemeindeversammlung innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes,
  • wegen mangelhafter Durchführung der Gemeindeversammlung innert 10 Tagen seit der Beschlussfassung,
  • wegen übriger Missachtung der Rechte der Stimmberechtigten innert 10 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes.