Gemeindeversammlungen 2021
Die Gemeindeversammlungen finden jeweils im Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein am Steinackerweg 7, Laufen oder in der MZH Serafin an der Baselstrasse 5 an folgenden Terminen statt:
Dienstag, 23. März 2021, 20.00 Uhr, abgesagt
Donnerstag, 24. Juni 2021, 20.00 Uhr, MZH Serafin, mit Schutzkonkonzept, Maskenpflicht
Dienstag, 21. September 2021, 20.00 Uhr, MZH Serafin, mit Schutzkonkonzept, Maskenpflicht
Donnerstag, 9. Dezember 2021, 20.00 Uhr, MZH Serafin, mit Schutzkonkonzept, Maskenpflicht
Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2021
Trkt. 2 Budget 2022 und Trkt. 3 Aufgaben- und Finanzplan
2022 Budget inkl. Bericht und Finanzplanung
Trkt. 4 Baukredit Reservoir "Uf Sal"
F1019_BP_101_A_Situation
F1019_BP_104_A_Reservoir Uf Sal_GR
F1019_BP_105_A_Reservoir Uf Sal_Schnitte
F1019_BP_106_A_Reservoir Uf Sal_Situation Gelände
F1019_BP_107_Reservoir Bromberg
Trkt. 5 Zonenplan Siedlung, Mutation Gewässerraum
Planungsbericht_inkl_Anhänge
Glashütte, Biomill, Vorstadt_Beschlussfassung
Gemeindeversammlung vom 21. September 2021
Traktandum 3: Waldbaulinie Glashütte II
Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2021
GRPK Revisionsbericht Jahresrechnung 2020
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen das Referendum eingereicht werden, wenn dies 10% der Stimmberechtigten verlangen. Davon ausgenommen sind u.a. Beschlüsse über Budget, Nachtragskredite zum Budget, Rechnung und Steuerfuss sowie ablehnende Beschlüsse.
Sämtliche Erlasse, Verfügungen und Entscheide der Stimmberechtigten und der Organe der Gemeinden, können innert zehn Tagen durch Beschwerde beim Regierungsrat, 4410 Liestal, angefochten werden.
Im Weiteren ist die Beschwerde zulässig, wenn die Rechte der Stimmberechtigten in irgendeiner Weise missachtet werden: Die Beschwerde ist dann wie folgt einzureichen:
- wegen mangelhafter Vorbereitung der Gemeindeversammlung innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes,
- wegen mangelhafter Durchführung der Gemeindeversammlung innert 10 Tagen seit der Beschlussfassung,
- wegen übriger Missachtung der Rechte der Stimmberechtigten innert 10 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes.